BORA Herstellergarantie
BORA übernimmt für seine Produkte generell eine Herstellergarantie von 2 Jahren gegenüber seinen Endkunden. Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelansprüchen gegenüber dem Verkäufer unserer Produkte.
Gültigkeitsbereich der Garantie:
- Die Herstellergarantie gilt für BORA Produkte, die von autorisierten BORA Händlern oder von BORA geschulten Verkäufern erworben und innerhalb bestimmter Länder installiert wurden.
- Mit der Übergabe des BORA Produktes an den Endkunden beginnt die Herstellergarantie und gilt für 2 Jahre. Durch eine Registrierung auf www.mybora.com kann diese Garantie auf 3 Jahre verlängert werden.
- Für BORA Produkte aus der Kategorie Beleuchtung verlängert sich die Garantie nach Registrierung auf 5 Jahre.
Voraussetzungen für die Garantie:
- Ein fachgerechter Einbau der BORA Produkte durch einen autorisierten BORA Händler ist erforderlich.
- Der Endkunde muss sich während der Nutzung an die Vorgaben und Hinweise der Bedienungsanleitung halten.
Garantieanspruch:
- Bei Inanspruchnahme der Herstellergarantie muss der Mangel direkt bei BORA angezeigt werden. Der Kaufnachweis kann entweder durch den Rechnungsbeleg oder durch eine Registrierung auf www.mybora.com erbracht werden.
- BORA garantiert, dass alle BORA Produkte frei von Material- und Produktionsfehlern sind. Bei Inanspruchnahme einer Garantieleistung wird die Laufzeit nicht unterbrochen und beginnt nicht von Neuem.
- BORA wird Mängel von BORA Produkten nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Austausch beheben. Sämtliche Kosten für eine Behebung von Mängeln, die unter die Herstellergarantie fallen, trägt BORA.
Ausnahmen von der Garantie:
- Produkte, die nicht von autorisierten BORA Händlern oder geschulten Verkäufern erworben wurden.
- Beschädigungen durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, normale Abnutzung, äußere Einwirkungen, Selbst-Reparaturen oder Reparaturversuche durch nicht autorisiertes Personal.
- Schäden aufgrund von elektrischen Spannungsschwankungen, Folgeschäden oder über den Mangel hinausgehende Schadenersatzansprüche.
Gesetzliche Ansprüche, wie insbesondere gesetzliche Mängelansprüche oder Produkthaftung, werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.