BORA übernimmt für seine Produkte generell für 2 Jahre eine Herstellergarantie gegenüber seinen Endkunden.
Die 10 Jahresgarantie erweitert diesen Zeitraum automatisch auf insgesamt 10 Jahre. Sie besteht für den Endkunden zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelansprüchen gegenüber dem Verkäufer unserer Produkte.

Für die 10 Jahresgarantie gelten folgende Bestimmungen:

Die 10 Jahresgarantie kann bis zum Ablauf von 24 Monaten ab dem Einbau eines BORA Produktes durch den Endkunden gekauft werden.

Die 10 Jahresgarantie gilt für alle BORA Produkte (Kochfeldabzugssystem und Kochfelder von BORA), die innerhalb Deutschlands von autorisierten BORA Händlern gekauft werden. Als Kochfeldabzugssystem gelten alle Produkte, die für die Führung der verunreinigten Luft notwendig sind einschließlich des Mauerkastens. Dies gilt nur sofern alle Produkte von BORA hergestellt wurden. Sollten Teile anderer Hersteller verwendet worden sein, gilt die 10 Jahresgarantie bis zum ersten herstellerfremden Teil.

Mit dem fachgerechten Einbau des BORA Produktes durch einen autorisierten BORA Händler und der damit verbundenen Übergabe an den Endkunden beginnt die 10 Jahresgarantie und gilt für 10 Jahre. Bei einem nachträglichen Erwerb gilt die 10 Jahresgarantie ebenfalls für 10 Jahre ab dem Zeitpunkt des Einbaus des BORA Produktes.

Die 10 Jahresgarantie setzt voraus, dass ein fachgerechter (nach Maßgaben der zum Montagezeitpunkt aktuellen BORA Lüftungsfibel und Bedienungsanleitung) Einbau des BORA Produktes durch einen autorisierten BORA Händler erfolgte. Der Endkunde hat sich während der Nutzung an die Vorgaben und Hinweise der Bedienungsanleitung zu halten.

Für die Inanspruchnahme einer Garantieleistung hat der Endkunde den Mangel bei seinem Händler oder direkt bei BORA anzuzeigen. Durch die Registrierung im Zuge des Kaufes der 10 Jahresgarantie erfolgt eine Überprüfung des Anspruches durch BORA. Dem Endkunden steht es jedoch frei den Nachweis des Erwerbs mittels Rechnung oder Garantiezertifikat zu erbringen.

BORA garantiert, dass alle BORA Produkte frei von Material- und Produktionsfehlern sind. Der Fehler muss zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Endkunden bereits bestanden haben. Bei Inanspruchnahme einer Garantieleistung beginnt die Garantie nicht neu zu laufen.

BORA wird Mängel von BORA Produkten nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Austausch beheben. Sämtliche Kosten für eine Behebung von Mängeln, die unter die 10 Jahresgarantie fallen, trägt BORA.

Ausdrücklich nicht von der 10 Jahresgarantie von BORA erfasst sind:

– BORA Produkte, die nicht von autorisierten BORA Händlern erworben wurden

– Beschädigungen, die aus Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung erfolgen (betrifft auch Pflege- und Reinigung des Produktes). Diese stellen einen unsachgemäßen Gebrauch dar.

– Beschädigungen, die durch normale Abnützung entstanden sind z.B. Gebrauchsspuren am Kochfeld

– Beschädigungen durch äußere Einwirkungen

– Beschädigungen durch Reparaturen oder Reparaturversuche, die nicht von BORA oder von BORA dafür autorisierten Personen durchgeführt wurden

– Beschädigungen an der Glaskeramik

– Verbrauchsteile, wie beispielsweise Aktivkohlefilter

– Spannungsschwankungen

– Folgeschäden oder über den Mangel hinausgehende Schadenersatzansprüche

Gesetzliche Ansprüche, wie insbesondere gesetzliche Mängelansprüche oder Produkthaftung, werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Ist ein Mangel von der 10 Jahresgarantie nicht erfasst, kann der Endkunde den Technischen Service von BORA in Anspruch nehmen, jedoch hat er die Kosten selbst zu tragen.

Auf diese Garantiebedingungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.